Beitragsordnung des TSG Zell u. A. 1949 e.V. (gemäß § 3 der Vereinssatzung)

  1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
  2. Der Mitgliedsbeitrag wird von der Hauptversammlung festgesetzt.
  3. Der jährliche Grundbeitrag an den Verein beträgt zusammen mit 7% Mehrwertsteuer:

Beitragsklasse 02

 (Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre)

€ 40,18 + € 2,82 MwSt. = € 43,-

Beitragsklasse 03

(Kindergeldberechtigte Personen über 18 Jahre mit entsprechender Bestätigung)

€ 40,00 + € 2,82 MwSt. = € 43,-

Beitragsklasse 04

(Erwachsene)

€ 70,09 + € 4,91 MwSt. = € 75,-

Beitragsklasse 05

(Erwachsene Fußball von 1.7. bis 30.6.)

€ 70,09 + € 4,91 MwSt. = € 75,

Beitragsklasse 08

(Familien mit Kindern unter 18 Jahre)

€ 140,18 + € 9,82 MwSt. = € 150,-

Beitragsklasse 09

Erwachsene über 65 Jahre

€ 40,18 + € 2,82 MwSt. = € 43,

Beitragsklasse 00

(Ehrenmitglieder)

€ 00,00

Abteilungsbeitrag Jugendfußball

Für das erste Kind

€ 44,86 + € 3,14 MwSt. = € 48

Abteilungsbeitrag Jugendfußball

Für alle weiteren Kinder

€ 22,43 + € 1,57 MwSt. = € 24,-

Abteilungsbeitrag Liederkranz

Für alle aktiven Sänger

€ 33,61 + € 6,39 MwSt. = € 40,-

Abteilungsbeitrag Basketball

Für alle aktiven Basketballspieler

€ 42,01 + € 7,99 MwSt. = € 50,-

4. Anträge auf Wechsel in eine günstigere Beitragsklasse sind mit entsprechendem Nachweis dem Vorstand vorzulegen. Anschriftenwechsel und Änderung der Kontonummer sind bitte sofort mitzuteilen. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird bei allen Jugendlichen der volle Beitrag automatisch vom bisher bekannten Konto abgebucht, wenn nicht rechtzeitig nachgewiesen wird, dass die Voraussetzungen für einen ermäßigten Beitrag vorliegen oder ein anderes Konto bekannt gegeben wurde.

5. Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 15. März (für Eintritte vor 30.6.) und zum 15.7. (für Eintritte nach 30.6.) fällig und wird im Bankeinzugsverfahren erhoben (siehe Punkt 6).

6. Der TSG nutzt zum Einzug Ihres Mitgliedsbeitrages die Lastschrift (Einzugsermächtigungsverfahren). Als Beitrag zur Schaffung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payment Area, SEPA) stellen wir ab dem 31.01.2014 auf das europaweit einheitliche SEPA-Basis-Bastschriftverfahren um. Die von Ihnen bereits erteilte Einzugsermächtigung wird dabei als SEPA-Lastschriftmandat weitergenutzt. Dieses Lastschriftmandat wird durch die Mandatsreferenz und unsere unten genannte Gläubiger-Identifikationsnummer gekennzeichnet, die von uns bei allen Lastschrifteinzügen angegeben werden. Da diese Umstellung durch uns erfolgt, brauchen Sie nichts zu unternehmen.

Die Kontonummer des Vereins lautet:
Volksbank Göppingen (BLZ 610 605 00), Kto. Nr. 470 313 005
IBAN DE17610605000470313005 BIC GENODES1VGP

Zur Deckung der Mehrkosten und -aufwendungen bei Beitragsversäumnissen oder manueller Überweisung auf Rechnung erhöht sich der Beitrag um jeweils € 5,00.

7. Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni (relevant ist das Datum der Beitrittserklärung) ist der volle Beitrag, ab 1. Juli der halbe Beitrag zu entrichten.

8. Der Vereinsaustritt ist jederzeit zum Jahresende möglich und muss beim Vorstand oder der Geschäftsstelle bis zum 31.12. schriftlich erklärt werden.

9. Die Abteilungen können zur Deckung der Mehrausgaben auf Beschluss des Hauptausschusses Zusatzbeiträge bei der Hauptversammlung beantragen. Werden diese genehmigt, so werden sie den Mitgliedern bei Eintritt in die Abteilung bekannt gegeben.

10. Die durch die Hauptversammlung festgesetzten Beiträge treten zum 1. Januar des Jahres in Kraft in dem der Beschluss gefasst wird, es sei denn, die Hauptversammlung beschließt einen anderen Termin.

11. Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung. Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.

12. Der Vorstand weist darauf hin, dass ausreichende technische Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes getroffen wurden. Dennoch kann bei einer Veröffentlichung von personenbezogenen Mitgliedsdaten im Internet ein umfassender Datenschutz nicht garantiert werden. Daher nimmt das Vereinsmitglied die Risiken für eine eventuelle Persönlichkeitsrechtsverletzung zur Kenntnis und ist sich bewusst, dass
a. Die personenbezogenen Daten auch in Staaten abrufbar sind, die keine der Bundesrepublik Deutschland vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen
b. Die Vertraulichkeit, die Integrität (Unverletzlichkeit), die Authentizität (Echtheit) und die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten nicht garantiert ist.

Das Vereinsmitglied trifft die Entscheidung zur Veröffentlichung seiner Daten im Internet freiwillig und kann seine Einwilligung jederzeit widerrufen.

Stand April 2026

Kontakt

Postadresse:
TSG Zell u. A. 1949 e.V.
Kirchheimer Straße 8
73119 Zell unter Aichelberg

Geschäftsstelle:
info@tsg-zell.de

Zu allen Fragen rund um die Mitgliedschaft steht die Mitgliederverwaltung zur Verfügung:
Katrin Bernauer
mitgliederverwaltung@tsg-zell.de