Coronavirus – Sperrung öffentlicher Sportanlagen

Entsprechend der Rechtsverordnung der Landesregierung Baden-Württemberg vom 16.3.2020 sind ab 18.3.2020 alle öffentlichen Sportanlagen gesperrt.

Schweren Sportlerherzens aber konsequent und mit aller Überzeugung gilt das ab jetzt auch für die Zeller Sportanlage.

Gemeinsam mit der Gemeindeverwaltung haben wir entsprechend Schilder aufstellen lassen und mit Flatterband abgesperrt. Ein Einzäunen der gesamten Anlage ist uns nicht möglich.

An alle Eltern: alle Kinder und Jugendlichen sollen dringend auf diese Sperrung hingewiesen werden.

Bitte beachtet, dass die Polizei die Einhaltung dieser Rechtsverordnung überprüfen kann.

Diese Rechtsverordnung gilt bis 15. JUNI 2020 !

Sie kann aber vorher wieder aufgehoben werden.

Der württembergische Fußballverband hat seine Spielpause verlängert bis 20.4.2020. Bis dahin wird auch kein Trainingsbetrieb stattfinden.

Bitte verteilt diese Information unter den Eltern, Jugendlichen und Kindern.

Mit herzlichen Grüßen und besten Wünschen für euer aller Gesundheit!
TSG Zell u.A. 1949 e.V.

Dierk Kubert
Vorsitzender